Gebäudetechnik

vom 16.08.2021

Rauchwarnmelder: Mythen und Fakten

Die gängigen Modelle an Rauchwarnmeldern sind zahlreich – genauso wie die Mythen, die um die kleinen Gerätschaften im Umlauf sind. Ein besonders hartnäckiges Gerücht bezieht sich beispielsweise auf die Strahlkraft. Doch in Wirklichkeit und im Verhältnis zu anderen Geräten, geht kaum Strahlung vom Rauchwarnmeldern aus. Viele Mythen resultieren zudem aus Angst vor der noch relativ neuen Funktechnik und Unwissenheit bezüglich der Datensicherheit. Eine passende und umfangreiche Information der Bewohner kann die Akzeptanz der praktischen Technik enorm steigern. Mehr zu Mythen rund um die Sicherheit der kleinen Lebensretter lesen Sie in diesem Praxistipp.

Mythos 1: Datenklau
Was passiert mit den Daten, die Rauchwarnmelder empfangen und senden? Diese Frage löst bei manch einem Bewohner Unwohlsein aus.

Fakt ist: Daten werden höchst sicher übermittelt, zudem werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Im erstellten und übermittelten Inspektionsdiagramm sind keine aktuellen Momentwerte enthalten, sondern ein rückblickender Status. Das Inspektionstelegramm selbst enthält keine Informationen zu Bewohnern oder zur Wohnung. Die Zuordnung der Datensätze erfolgt erst in der Datenbank des Dienstleisters.

Mythos 2: Ungesunde Strahlung
Der Mythos hält sich hartnäckig. Rauchwarnmelder sollen mit elektromagnetischer Strahlung die Wohnräume kontaminieren und eine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Besonders kritisch sei die Strahlung für Personen mit Herzschrittmachern. Doch falsch gedacht.

Fakt ist: Die „Strahlung“ bzw. Sendeleistung der über Funk arbeitenden Rauchwarnmelder ist sehr gering. Besonders deutlich wird das, wenn man die Sendeleistung gängiger Geräte vergleicht. Die WLAN-Strahlung liegt dabei deutlich unter der des Smartphones. Und Funksysteme können die Strahlung von WLAN nochmals unterbieten. Die elektromagnetische Verträglichkeit ist somit absolut unkritisch. Was viele nicht wissen: Die Sendedauer der Geräte beträgt tatsächlich insgesamt nur wenige Sekunden im Jahr.

Mythos 3: Bewegungsprofile
Der wohl verrückteste Mythos ist derjenige, der besagt, dass Rauchwarnmelder Personen im Raum erkennen und von ihnen Bewegungsprofile erstellen können. Das ist technisch unmöglich.

Fakt ist: Weder Kameras noch Bewegungssensoren sind im Gerät verbaut. Der Raum kann nicht überwacht oder gescannt werden. Der Sensor, der im optischen Rauchwarnmelder verbaut ist, registriert lediglich durch den Lichtsensor, ob das gestreute Licht gebrochen wird und löst gegebenenfalls Alarm aus. Dieser Sensor reagiert aber weder auf Menschen noch auf Bewegungen im Raum.

Mythos 4: Mikrofon
Ähnliches wird über die akustische Kulisse behauptet. Rauchwarnmelder würden heimlich lauschen und mithören. Auch das ist definitiv ausgeschlossen.

Fakt ist: Rauchwarnmelder enthalten keine Mikrofone und können keine Gespräche, Stimmen oder Geräusche erfassen oder speichern. Lediglich ein Ultraschallsensor ist verbaut. Dieser liegt aber mit 40 kHz in einem Frequenzbereich, weit außerhalb der menschlichen Stimme. Er dient der Überprüfung des Sicherheitsabstands von 50 cm rund um den Melder, kann aber keine Gespräche erfassen oder übertragen.

Mit einer geschlossenen Sicherheitskette und höchsten Datenschutzstandards bei der Funktechnik, bieten die neuen Rauchwarnmelder also weiterhin hohen Verbraucherschutz. Der Schutz der Privatsphäre wird dadurch, dass die Wohnungen der Kunden nicht mehr betreten werden müssen, sogar noch gesteigert. Kalo kann Sie bei der Information Ihrer Mieter und Eigentümer tatkräftig unterstützen, sodass die Technik problemlos angenommen und sogar die zahlreichen Vorteile erkannt werden.

Weitere Informationen rund um Rauchwarnmelder von Kalo finden Sie » hier.