Aktuelle Entwicklungen
vom 24.09.2018
Aufhebung der Umlagefähigkeit führt Grundsteuerreform ad absurdum
Der Immobilienverband IVD kritisiert scharf die von Carsten Schneider, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, geforderte Aufhebung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer. „Die SPD benutzt die Grundsteuerreform, um sich als Partei des sozialen Ausgleichs zu profilieren. Damit behindert sie den vom Verfassungsgericht erteilten Auftrag, ein grundgesetzkonformes Grundsteuermodell zu entwickeln. Denn der Vorschlag, die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter zu verbieten, widerspricht diesem Auftrag und auch dem Sinn der Grundsteuer. Es ist bedauerlich, dass die Diskussion diesen Weg nimmt“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.
„Die Grundsteuer ist nach dem Äquivalenzprinzip gedacht als Entgelt für die Nutzung der gemeindlichen Infrastruktur. Es ist daher nur recht und billig, wenn die Bewohner von Miethäusern, also die Mieter, daran beteiligt werden“, so Schick und ergänzt: „Eine einseitige Belastung des Vermieters würde diesem Prinzip widersprechen und die Grundsteuer in eine Vermögenssteuer wandeln. Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“
Außerdem sei zu befürchten, dass die Aufhebung der Umlagefähigkeit zu Steueranstiegen führen könne. „Ohne Umlagefähigkeit würden den Gemeinden Tür und Tor geöffnet, die Hebesätze anzuheben. Denn die Umlage funktioniert wie eine Art Schutz vor zu kräftigen Erhöhungen. Kein Gemeindepolitiker möchte Mieter stärkeren Belastungen aussetzen. Wenn aber die Steuererhöhungen nur noch Eigentümer treffen würden, würden alle Hemmungen fahren gelassen. Die Folge wären sinkende Mieteinnahmen und geringere Investitionen in Bausubstanz und Neubau“, sagt Schick.
Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer plädiert der IVD deshalb für das Flächenmodell als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Das von Finanzminister Scholz vorgeschlagene Hybridmodell, das Grundstückswerte, Alter der Gebäude und Mietkosten heranzieht, lehnt der IVD ab.