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Gesetzliche Änderungen

vom 24.09.2018

Baukindergeld kann seit 18. September beantragt werden

Nach Anlaufschwierigkeiten kann das neue Baukindergeld nun seit dem 18. September 2019 bei der KfW Bankengruppe beantragt werden. Die KfW teilte mit, dass der Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden sollte; die Summe werde dann pro Jahr ausgezahlt. Ende August war bekannt geworden, dass sich der Beginn der Antragsannahme verzögern würde.

Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt, also insgesamt 12.000 Euro pro Kind. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. 2018 sind insgesamt 262,5 Millionen Euro für die Förderung veranschlagt, bis zum Ende des Förderzeitraums 2029 dürfte sich die Fördersumme auf rund 9,8 Milliarden Euro belaufen.

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