• HAUSVERWALTUNG

    Informieren Sie sich über unser Leistungsspektrum in der Hausverwaltung

    Mehr erfahren
  • OBJEKTANGEBOTE

    Sehen Sie sich unsere Miet- und Kaufangebote an

    Mehr erfahren
  • IMMOBILIENMAKLER

    Glücklicher Verkäufer
    Zufriedener Käufer
    Dank 100% Leidenschaft

    Mehr erfahren
  • WIR PERSÖNLICH

    Erfahren Sie mir über uns, unsere Geschäftsführer und über Axel Schneider Immobilien

    Mehr erfahren

Gesetzliche Änderungen

vom 23.09.2018

Berufszulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter seit 1. August in Kraft

Am 1. August 2018 trat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Makler in Kraft. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat daher seine Verwalter-Checkliste aktualisiert und rät Haus- und Wohnungseigentümern genau zu prüfen, ob ihr Eigentum in guten Händen ist.

Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter müssen nun eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) beantragen und sind verpflichtet, sich 20 Stunden in drei Jahren fortzubilden. Neben geordneten Vermögensverhältnissen und der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter vorgeschrieben. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro pro Versicherungsfall und 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Für bereits am Markt tätige Wohnimmobilienverwalter besteht eine Übergangsfrist bis 1. März 2019. Für Immobilienmakler wurde bereits vor einiger Zeit eine Erlaubnispflicht eingeführt. Für sie gilt die Weiterbildungspflicht, nicht aber die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung, da im Gegensatz zum Verwalter keine treuhänderische Tätigkeit ausgeübt wird.

Blog teilen